Rheydter Flugmodell - Club e.V. - Wey

RFMC e.V. - Wey 1967

Aufnahmebedingungen

Auf dem Fluggelände des RFMC e.V.-Wey ist nur der Betrieb von Fernsteuerungen im 35 MHz-Band (A- und B-Band) und 2,4 Ghz erlaubt. Mit Eintritt ensteht kein Anspruch auf einen Clubhausschlüssel.

Nach Abgabe eines Aufnahmeantrages besteht kein Anspruch auf eine Aufnahme in den RFMC-Wey. Über eine Aufnahme entscheidet der amtierende Vorstand!

Die fällig werdenden Gebühren, werden vom Verein eingezogen. Die Erteilung eines entsprechenden SEPA Mandates ist obligatorisch.

Bei Eintritt in den Verein ist die Jahresgebührfür das komplette laufende Jahr zu entrichten. Eine anteilmäßige Bezahlung des Jahresbeitrages ist nicht möglich.

Jedes erwachsene aktive Mitglied ist verpflichtet pro Jahr zwei Arbeitsstunden zu verrichten. Wenn diese Pflichtarbeitsstunden im laufenden Jahr abgeleistet werden, verringert sich die Jahresgebühr um 20 Euro.


Jeder aktive Modellflieger muss im Besitz einer gültigen Modellflieger-Haftpflichtversicherung sein. Wer bislang keine eigene Versicherung besitzt, kann diese über den Verein beim DMFV (Deutscher Modellflieger Verband) abschließen.


Die verschiedenen Möglichkeiten der Antragsstellung zur Aufnahme in unsren Verein finden Sie in der Kategorie Aufnahme!